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Notarkosten

Die gesetzlich festgelegten Gebühren für Beurkundung, Vollzug und Grundbucheintragungen beim Hauskauf.

Stand 25.10.2026nächste Prüfung 25.04.2027Fachliche Prüfung: noch offen

Notarkosten entstehen für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Beantragung der Auflassungsvormerkung, die Bestellung der Grundschuld für die Bank und die Eigentumsumschreibung. Dazu kommen die Gebühren des Grundbuchamts. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängt vom Kaufpreis und von der Höhe der Grundschuld ab. Notare dürfen davon nicht abweichen, ein Preisvergleich zwischen Notaren bringt deshalb nichts.

Für Käufer ist wichtig: In der Regel trägt der Käufer die Kosten von Beurkundung und Grundbuch, der Verkäufer die Kosten für die Löschung seiner alten Lasten. Die Rechnungen kommen getrennt vom Notar und vom Grundbuchamt, oft über mehrere Wochen verteilt.

Eine Spanne in Prozent des Kaufpreises pflegt haus.coach in den Referenzdaten, der Nebenkosten-Rechner zeigt sie je Kaufpreis.

Fragen dazu: An den Notar, welche Posten im konkreten Fall anfallen und wann sie fällig werden. An die Bank, ob die Grundschuld in voller Darlehenshöhe eingetragen wird, weil davon die Kosten abhängen.

Quellen