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Grundbuch

Das amtliche Register, in dem Eigentum, Rechte und Belastungen eines Grundstücks eingetragen sind.

Stand 25.10.2026nächste Prüfung 25.04.2027Fachliche Prüfung: noch offen

Das Grundbuch wird beim Amtsgericht geführt und beschreibt für jedes Grundstück, wem es gehört und welche Rechte Dritter daran bestehen. Es ist in Abteilungen gegliedert: Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück, Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Wohnrechte oder Erbbaurechte, Abteilung III enthält Grundschulden und Hypotheken.

Für Käufer ist der aktuelle Grundbuchauszug eines der wichtigsten Dokumente vor der Entscheidung. Einträge in Abteilung II bleiben in der Regel auch nach dem Kauf bestehen, Einträge in Abteilung III müssen vor der Zahlung gelöscht oder abgelöst werden. Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Kaufinteressenten erhalten den Auszug deshalb über Verkäufer, Makler oder Notar.

Wenn der Verkäufer keinen Auszug vorlegt, ist das ein Warnsignal, kein Grund zur Eile.

Fragen dazu: An den Makler oder Verkäufer nach einem Auszug, der nicht älter als drei Monate ist, mit allen Abteilungen. An den Notar, was jeder Eintrag in Abteilung II konkret für euch bedeutet und was mit Abteilung III vor der Zahlung geschieht.

Quellen