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Grundschuld

Das Pfandrecht am Grundstück, mit dem die Bank ihr Darlehen absichert und das im Grundbuch eingetragen wird.

Stand 25.10.2026nächste Prüfung 25.04.2027Fachliche Prüfung: noch offen

Eine Grundschuld ist ein Recht am Grundstück, das in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen wird. Die Bank lässt sie zu ihren Gunsten bestellen, damit sie im Fall ausbleibender Raten auf das Haus zugreifen kann. Die Bestellung erfolgt beim Notar, meist kurz nach oder zusammen mit dem Kaufvertrag, auf Grundlage einer Urkunde, die die Bank vorgibt.

Für Käufer hat das zwei praktische Folgen. Erstens zahlt die Bank das Darlehen in der Regel erst aus, wenn die Grundschuld eingetragen oder zumindest beantragt ist. Verzögert sich die Bestellung, kann sich die Kaufpreiszahlung verschieben und es können Bereitstellungszinsen anfallen. Zweitens stehen im Grundbuch des Verkäufers oft noch alte Grundschulden, die vor eurer Zahlung gelöscht oder abgelöst werden müssen (Lastenfreistellung).

Die Kosten der Grundschuldbestellung gehören zu den Finanzierungsnebenkosten und hängen von der eingetragenen Höhe ab.

Fragen dazu: An die Bank, wann sie die Grundschuldbestellungsurkunde an den Notar schickt und ab wann Bereitstellungszinsen laufen. An den Notar, ob die Grundschuldbestellung im selben Termin wie der Kaufvertrag möglich ist.

Quellen

  • haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 4, Phase 10 und Anhang C.4 (docs/Konzept_v1.0.md)