Kaufvertragsentwurf
Der vom Notar vorbereitete Text des Kaufvertrags, den ihr vor der Beurkundung in Ruhe prüfen sollt.
Der Notar erstellt auf Grundlage der Angaben von Verkäufer und Käufer einen Entwurf des Kaufvertrags. Bei Verbrauchern soll er den Text im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen (§ 17 Abs. 2a BeurkG), damit ihr Zeit zum Lesen und Nachfragen habt.
Für Käufer ist das die wichtigste Lesezeit des gesamten Kaufs. Typische Abschnitte, zu denen sich Rückfragen lohnen: Kaufgegenstand und mitverkauftes Inventar, Kaufpreis und Fälligkeitsvoraussetzungen, Besitzübergang, Gewährleistungsausschluss, Rücktrittsrechte, Belastungsvollmacht für die Grundschuld, Kostenverteilung. Mündliche Zusagen (Mängelbeseitigung, Inventar, Übergabetermin) gehören in den Text, sonst zählen sie nicht.
haus.coach erklärt Begriffe aus dem Entwurf und erzeugt eine Fragenliste für den Notar. Es bewertet nicht, ob eine Klausel wirksam oder für euch nachteilig ist. Das dürfen und können nur Notar oder Anwalt. Die Vertragserklärung durch den Coach ist bis zur juristischen Freigabe deaktiviert.
Fragen dazu: An den Notar, was jede Klausel regelt, was üblich ist und warum hier etwas anders vereinbart wurde. An einen Anwalt auf eurer Seite bei komplexen Konstellationen.
Verwandte Begriffe
Quellen
- haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 4, Phase 9 und Kapitel 5.6 (docs/Konzept_v1.0.md)
- § 17 BeurkG Grundsatz der Amtstätigkeit