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Finanzierungszusage

Die schriftliche Bestätigung der Bank, dass sie das Darlehen zu den genannten Bedingungen gewährt.

Stand 25.10.2026nächste Prüfung 25.04.2027Fachliche Prüfung: noch offen

Die Finanzierungszusage ist die verbindliche, schriftliche Erklärung der Bank, euch das Darlehen für ein bestimmtes Haus zu geben. Sie folgt auf die Prüfung eurer Unterlagen (Einkommen, Eigenkapital, Verpflichtungen) und des Objekts (Beleihungswert). Davon zu unterscheiden sind eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung, die manche Makler vor der Besichtigung sehen wollen, und ein bloßes Angebot.

Für Käufer gilt eine einfache Reihenfolge: Erst die schriftliche Zusage, dann der Notartermin. Wer den Kaufvertrag unterschreibt, bevor die Finanzierung steht, ist zur Zahlung verpflichtet, auch wenn die Bank später ablehnt. Das Konzept nennt das als einen der typischen Fehler in Phase 9.

Mit der Zusage unterschreibt ihr auch den Darlehensvertrag. Ab dann laufen Fristen: Nach einer bereitstellungsfreien Zeit verlangt die Bank Bereitstellungszinsen auf noch nicht abgerufenes Geld. Zieht sich die Abwicklung, kann das ins Gewicht fallen.

haus.coach gibt keine Finanzierungszusage und keine Einschätzung, ob ihr eine bekommt. Der Fristenplaner hilft, Zusage, Vertragsentwurf und Beurkundung zeitlich zu ordnen.

Fragen dazu: An die Bank, welche Unterlagen für die Zusage fehlen, wie lange die Zusage gilt und ab wann Bereitstellungszinsen anfallen.

Quellen

  • haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 4, Phase 8 und Phase 9 (docs/Konzept_v1.0.md)