Kaufpreisfälligkeit
Der Zeitpunkt, ab dem ihr den Kaufpreis zahlen müsst, den der Notar erst nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen mitteilt.
Der Kaufpreis wird nicht im Notartermin bezahlt, sondern erst, wenn der Notar die Fälligkeit mitteilt. Dafür müssen die im Vertrag genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Üblich sind: Die Auflassungsvormerkung ist zu euren Gunsten eingetragen, die Unterlagen zur Löschung alter Grundschulden des Verkäufers liegen vor (Lastenfreistellung), die Gemeinde hat auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet, und gegebenenfalls liegen weitere Genehmigungen vor.
Für Käufer ist das der Schutzmechanismus des Verfahrens: Ihr zahlt erst, wenn gesichert ist, dass ihr das Haus auch bekommt. Ein typischer Fehler laut Konzept ist, auf Drängen des Verkäufers vor der Fälligkeitsmitteilung zu zahlen. Das solltet ihr nicht tun. Barzahlung ist beim Immobilienkauf seit 2023 nicht mehr zulässig.
Mit der Fälligkeitsmitteilung beginnt eine Zahlungsfrist aus dem Vertrag. Die Bank überweist das Darlehen in der Regel direkt an den Verkäufer, euren Eigenkapitalanteil überweist ihr selbst. Besitz, Nutzen und Lasten gehen meist mit vollständiger Zahlung über.
Fragen dazu: An den Notar, welche Fälligkeitsvoraussetzungen im Entwurf stehen und wie lange die Zahlungsfrist ist. An die Bank, welche Unterlagen sie für die Auszahlung braucht.
Verwandte Begriffe
Quellen
- haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 4, Phase 10 (docs/Konzept_v1.0.md)