Wegerecht
Das im Grundbuch eingetragene Recht eines Dritten, euer Grundstück zu überqueren oder zu befahren, oder euer Recht am Nachbargrundstück.
Ein Wegerecht ist eine Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs. Es erlaubt dem Eigentümer eines anderen Grundstücks, über euer Grundstück zu gehen oder zu fahren, zum Beispiel weil sein Haus hinter eurem liegt und keine eigene Zufahrt hat. Ähnlich funktionieren Leitungsrechte für Wasser, Strom oder Abwasser. Umgekehrt kann euer Haus auf ein Wegerecht am Nachbargrundstück angewiesen sein.
Für Käufer ist wichtig: Rechte in Abteilung II bleiben beim Kauf bestehen. Sie werden nicht wie Grundschulden gelöscht. Ein Wegerecht kann den Garten teilen, Parkplätze kosten, Anbauten verhindern oder schlicht bedeuten, dass regelmäßig jemand durch eure Einfahrt fährt. Es kann auch Pflichten enthalten, etwa zur Unterhaltung des Wegs.
Besonders aufmerksam solltet ihr sein, wenn euer Haus eine gemeinsam genutzte Zufahrt hat, aber kein Wegerecht eingetragen ist. Dann beruht die Nutzung nur auf Gewohnheit, und ein neuer Nachbar kann das ändern.
Die Besichtigungs-Checkliste von haus.coach fragt deshalb schon vor dem Betreten nach Wegerechten, Leitungsrechten und gemeinsam genutzten Zufahrten.
Fragen dazu: An den Verkäufer: Welche Rechte stehen in Abteilung II, und gibt es Nutzungen, die nicht eingetragen sind? An den Notar, was jeder Eintrag konkret erlaubt und verpflichtet.
Verwandte Begriffe
Quellen
- haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 4, Phase 5 und Musterwerkzeug 1, Abschnitt A und N (docs/Konzept_v1.0.md)