Erbbaurecht
Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu besitzen, gegen einen laufenden Erbbauzins und für eine begrenzte Zeit.
Beim Erbbaurecht kauft ihr das Haus, aber nicht das Grundstück. Das Grundstück gehört weiterhin dem Erbbaurechtsgeber (oft Kirche, Kommune oder Stiftung), ihr zahlt dafür einen laufenden Erbbauzins. Das Recht ist zeitlich begrenzt, häufig auf mehrere Jahrzehnte, und wird in einem eigenen Erbbaugrundbuch geführt. Der Kaufpreis ist dadurch meist niedriger als bei einem Haus mit Grundstück.
Für Käufer gibt es mehrere Punkte, die vor der Vertragsphase geklärt sein müssen: die Restlaufzeit und was bei Ablauf geschieht (Entschädigung für das Gebäude, Verlängerung), die Höhe und Anpassungsregel des Erbbauzinses, Zustimmungserfordernisse des Erbbaurechtsgebers bei Verkauf oder Belastung, und wie Banken das Recht beleihen. Manche Banken finanzieren Erbbaurechte mit kurzer Restlaufzeit zurückhaltend. Der Erbbauzins gehört in die monatliche Belastung.
In haus.coach wird der Erbbaurechtsvertrag zum Pflichtdokument, sobald ein Erbbaurecht im Grundbuch steht. Das Konzept verweist bei Erbbaurecht ausdrücklich auf Rechtsberatung vor der Vertragsphase.
Fragen dazu: An den Verkäufer nach Erbbaurechtsvertrag und aktuellem Erbbauzins. An den Notar und einen Anwalt, was Restlaufzeit, Heimfall und Zustimmungsrechte konkret bedeuten. An die Bank, ob und wie sie finanziert.
Verwandte Begriffe
Quellen
- haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 4, Phase 5 und 8, Kapitel 5.6, Musterwerkzeug 3, Nr. 6 (docs/Konzept_v1.0.md)
- Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG)