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GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Das Bundesgesetz, das energetische Anforderungen an Gebäude und Heizungen regelt, einschließlich Pflichten nach einem Eigentümerwechsel.

Stand 25.10.2026nächste Prüfung 25.01.2027Fachliche Prüfung: noch offen

Das Gebäudeenergiegesetz fasst die Regeln zu Energieeffizienz von Gebäuden, zu Heizungsanlagen und zum Energieausweis zusammen. Für Käufer eines Bestandshauses sind vor allem die Nachrüstpflichten relevant, die nach einem Eigentümerwechsel mit Frist zu erfüllen sind, zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn sie noch nicht den Mindestanforderungen entspricht.

Wichtig: Das GEG wurde zum 29.07.2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz neu gefasst. Dabei wurde die frühere Austauschpflicht für alte Heizkessel gestrichen, die Dämmpflicht der obersten Geschossdecke mit Zwei-Jahres-Frist nach Eigentumsübergang bleibt, und ab 01.01.2027 gelten neue Regeln für Energieausweise (Stand 25.10.2026, Quelle Konzept Anhang B.10, sekundär belegt). Weil sich hier viel bewegt, prüft haus.coach die Quellen regelmäßig und nennt im Text keine Details, die veralten könnten.

Für Käufer heißt das: Fristen laufen ab Eigentumsübergang, nicht ab Einzug. Pflichtmaßnahmen gehören in die Gesamtaufwand-Rechnung, nicht in die Kategorie "irgendwann".

haus.coach markiert Pflichtmaßnahmen im Gesamtaufwand-Rechner und im Sanierungsfahrplan.

Fragen dazu: An den Energieberater oder Schornsteinfeger, welche Pflichten für dieses Haus konkret gelten und bis wann. An den Verkäufer nach Nachweisen für bereits erfüllte Anforderungen.

Quellen