Energieausweis
Das Pflichtdokument, das den energetischen Zustand des Hauses mit Kennwert und Effizienzklasse beschreibt.
Der Energieausweis beschreibt, wie viel Energie ein Haus rechnerisch braucht oder tatsächlich verbraucht hat. Es gibt zwei Arten: Der Bedarfsausweis wird aus der Bausubstanz und Anlagentechnik berechnet, der Verbrauchsausweis aus den Verbräuchen der letzten drei Jahre, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Beide zeigen einen Kennwert in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr sowie eine Effizienzklasse. Ein Ausweis gilt zehn Jahre.
Für Käufer gilt: Der Verkäufer muss den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, und die Kennwerte müssen bereits in der Anzeige stehen. Fehlen sie im Exposé, ist das eine Pflichtverletzung und ein Grund nachzufragen. Der Ausweis enthält außerdem Modernisierungsempfehlungen, die ein erster Hinweis auf anstehende Kosten sind.
Der Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. Er ist eine grobe Einordnung, kein Gutachten. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz gelten ab 01.01.2027 neue Regeln für Energieausweise (Stand 25.10.2026, Quelle Konzept Anhang B.10).
haus.coach fasst den Ausweis zusammen (Typ, Kennwert, Klasse, Gültigkeit, Empfehlungen) und markiert, wenn er abgelaufen oder unvollständig ist.
Fragen dazu: An den Makler nach dem vollständigen Ausweis mit allen Seiten. An den Energieberater, was der Kennwert für Heizkosten und Sanierungsbedarf bedeutet.
Verwandte Begriffe
Quellen
- haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 4, Phase 4 und 5, Kapitel 5.6, Anhang B.10 (docs/Konzept_v1.0.md)
- § 80 GEG Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen