Förderprogramm
Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite von Bund, Ländern oder Kommunen für Kauf, Sanierung oder Heizungstausch.
Förderprogramme senken die Kosten für Kauf, Sanierung oder Heizungstausch, entweder als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird, oder als Kredit mit vergünstigtem Zins über die KfW. Zuständig sind auf Bundesebene die KfW (Kredite) und das BAFA (Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Energieberatung), dazu kommen Landesprogramme (zum Beispiel NRW.BANK, BayernLabo, IFB Hamburg, L-Bank) und einzelne Kommunen, die sich stark unterscheiden.
Stand 25.10.2026 (Quelle Konzept 10.8, Details Anhang C.5): Für den Kauf eines sanierungsbedürftigen Bestandshauses gibt es KfW 308 "Jung kauft Alt" mit Sanierungspflicht, allgemein KfW 124, für die Sanierung zum Effizienzhaus KfW 261, für den Heizungstausch KfW 458, für Einzelmaßnahmen an der Hülle die BAFA-Förderung (seit 21.07.2026 15 Prozent), für die Energieberatung den BAFA-Zuschuss. Eine "Starthilfe Wohneigentum" des Bundes ist angekündigt, nicht beschlossen.
Zwei Regeln sind für Käufer entscheidend: Anträge müssen in der Regel vor Kaufvertrag oder vor Beauftragung gestellt werden, nachträglich geht meist nichts. Und Förderbedingungen ändern sich oft, deshalb pflegt haus.coach die Eckdaten in versionierten Referenzdaten und prüft sie alle drei Monate.
Fragen dazu: An den Energieberater, welche Programme für diese Maßnahmen kombinierbar sind. An die Bank, ob sie KfW-Kredite durchleitet.
Verwandte Begriffe
Quellen
- haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 10.8 und Anhang C.5 (docs/Konzept_v1.0.md)
- BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen