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Denkmalschutz

Der behördliche Schutzstatus eines Gebäudes, der Veränderungen genehmigungspflichtig macht und Pflichten zur Erhaltung auslöst.

Stand 25.10.2026nächste Prüfung 25.04.2027Fachliche Prüfung: noch offen

Steht ein Haus unter Denkmalschutz, ist es in die Denkmalliste des Landes eingetragen. Das Denkmalschutzrecht ist Landesrecht und unterscheidet sich in den Details, der Kern ist überall ähnlich: Veränderungen an der geschützten Substanz (Fassade, Fenster, Dach, oft auch Innenräume) brauchen die Genehmigung der Denkmalbehörde, und der Eigentümer ist zur Erhaltung verpflichtet.

Für Käufer bedeutet das Chancen und Grenzen. Grenzen: Energetische Sanierung, Fenstertausch oder Dachausbau sind aufwendiger, teurer oder nicht möglich, und bestimmte Anforderungen des GEG gelten für Denkmäler nur eingeschränkt. Chancen: Für denkmalgerechte Sanierungen gibt es steuerliche Abschreibungen und teils Zuschüsse der Länder. Beides gehört in die Gesamtaufwand-Rechnung.

Der Denkmalschutz-Status gehört in die Soll-Liste der Unterlagen in Phase 5. Fehlt die Angabe, prüft sie, denn auch Teile eines Hauses oder ein ganzes Ensemble können geschützt sein. Das Konzept verweist bei Denkmalschutz ausdrücklich auf Rechtsberatung vor der Vertragsphase.

Fragen dazu: An den Verkäufer nach einer Bescheinigung zum Denkmalschutz-Status. An die Denkmalbehörde, welche Teile geschützt sind und welche Maßnahmen genehmigungsfähig wären. An den Steuerberater zu Abschreibungsmöglichkeiten.

Quellen

  • haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 4, Phase 5, Kapitel 5.7 und Musterwerkzeug 3, Nr. 7 (docs/Konzept_v1.0.md)