Baulastenverzeichnis
Das Register der Bauaufsichtsbehörde, in dem Baulasten eines Grundstücks eingetragen sind, getrennt vom Grundbuch.
Das Baulastenverzeichnis führt die untere Bauaufsichtsbehörde, also meist Kreis oder kreisfreie Stadt. Darin stehen alle Baulasten, die für ein Grundstück übernommen wurden. Weil Baulasten nicht im Grundbuch erscheinen, ist die Auskunft aus diesem Verzeichnis die einzige Möglichkeit, sie vor dem Kauf zu kennen.
Für Käufer gilt: Die Auskunft ist gebührenpflichtig und wird nur bei berechtigtem Interesse erteilt. Eine Kaufabsicht reicht in der Regel, oft mit Bestätigung des Verkäufers. Einfacher ist, den Verkäufer um die Auskunft zu bitten. Sie steht deshalb in der Dokumentenanforderung von haus.coach an dritter Stelle, direkt nach Grundbuchauszug und Flurkarte.
Eine Besonderheit: Bayern und Brandenburg führen kein Baulastenverzeichnis. Dort werden vergleichbare Verpflichtungen als Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert. Wenn ihr dort kauft, ist der Grundbuchauszug umso wichtiger.
haus.coach hat keinen Datenzugriff auf Baulastenverzeichnisse und erklärt stattdessen den Weg zur Beantragung. Eine fehlende Auskunft wird im Risikobild als "fehlt" geführt, nie als unauffällig.
Fragen dazu: An den Verkäufer nach einer aktuellen Auskunft. An die Bauaufsichtsbehörde, wie die Auskunft beantragt wird und was sie kostet. An den Notar, was ein Eintrag für eure Pläne bedeutet.
Verwandte Begriffe
Quellen
- haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 4, Phase 5, Kapitel 10.7 und Musterwerkzeug 3, Nr. 3 (docs/Konzept_v1.0.md)