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Baulast

Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, die nicht im Grundbuch steht.

Stand 25.10.2026nächste Prüfung 25.04.2027Fachliche Prüfung: noch offen

Eine Baulast ist eine Verpflichtung, die der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen hat: etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Typische Beispiele sind die Duldung einer Zufahrt für das Nachbargrundstück, die Übernahme eines Abstandsflächenteils des Nachbarn oder die Verpflichtung, eine bestimmte Fläche nicht zu bebauen. Oft entstehen Baulasten, damit ein Nachbar überhaupt bauen durfte.

Für Käufer ist das tückisch, weil Baulasten nicht im Grundbuch stehen, sondern im Baulastenverzeichnis der Gemeinde oder des Kreises. Ein sauberer Grundbuchauszug sagt nichts über Baulasten. Sie gehen mit dem Grundstück auf euch über und können Umbau, Anbau oder Grundstücksnutzung dauerhaft einschränken. In haus.coach ist "Baulastenauskunft nicht angefordert" ein Beispiel für den Zustand "fehlt" im Risikobild.

Anders als ein Wegerecht, das privatrechtlich zwischen Nachbarn im Grundbuch steht, wirkt die Baulast gegenüber der Behörde. Beides kann nebeneinander bestehen.

Fragen dazu: An den Verkäufer oder Makler: Sind Baulasten eingetragen? Lasst euch die Auskunft zeigen. An den Notar, was eine eingetragene Baulast für eure Nutzungspläne bedeutet, und bei Unklarheit an eine Rechtsberatung.

Quellen

  • haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 4, Phase 5, Kapitel 5.7 und Kapitel 10.7 (docs/Konzept_v1.0.md)