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Grundsteuer

Die jährliche Steuer der Gemeinde auf Grundstück und Gebäude, die ihr als Eigentümer laufend zahlt.

Stand 25.10.2026nächste Prüfung 25.01.2027Fachliche Prüfung: noch offen

Die Grundsteuer ist nicht mit der Grunderwerbsteuer zu verwechseln. Die Grunderwerbsteuer fällt einmal beim Kauf an, die Grundsteuer jedes Jahr, solange euch das Haus gehört. Sie wird von der Gemeinde erhoben, meist in vierteljährlichen Raten, und richtet sich nach dem vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwert und dem Hebesatz der Gemeinde.

Für Käufer gehört sie zu den laufenden Hauskosten, die neben der Kreditrate in die monatliche Belastung einfließen. Seit der Grundsteuerreform (Erhebung nach neuem Recht ab 2025) haben sich die Beträge für viele Häuser verändert, nach oben wie nach unten. Deshalb hilft kein allgemeiner Richtwert, sondern nur der aktuelle Bescheid für genau dieses Haus.

Der Eigentümerwechsel wird über Notar und Finanzamt gemeldet. Für das laufende Jahr bleibt formal der Eigentümer zum 1. Januar steuerpflichtig, die interne Aufteilung regelt oft der Kaufvertrag.

Fragen dazu: An den Verkäufer nach dem aktuellen Grundsteuerbescheid nach der Reform. An den Notar, wie der Vertrag die Grundsteuer für das Übergabejahr aufteilt. haus.coach übernimmt den Betrag in die Rechnung der laufenden Kosten.

Quellen