Grunderwerbsteuer
Eine Landessteuer, die beim Kauf eines Grundstücks mit Haus auf den Kaufpreis erhoben wird.
Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn ein Grundstück den Eigentümer wechselt, also auch beim Kauf eines Hauses. Jedes Bundesland legt seinen eigenen Steuersatz fest, maßgeblich ist das Datum der Beurkundung. Einen Freibetrag für Erstkäufer gibt es nach Stand 25.10.2026 in keinem Bundesland.
Für Käufer ist sie meist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten. Nach dem Notartermin meldet der Notar den Kauf an das Finanzamt, das den Steuerbescheid an euch schickt. Erst wenn die Steuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die ihr nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werdet.
Die aktuellen Sätze je Bundesland stehen im Nebenkosten-Rechner von haus.coach, versioniert mit Stand und Quelle. Wiederholt werden sie hier bewusst nicht, weil sie sich ändern können.
Fragen dazu: An den Notar, ob mitverkauftes Inventar (etwa Küche oder Einbauschränke) im Vertrag getrennt ausgewiesen wird, weil es die Bemessungsgrundlage beeinflussen kann. An den Steuerberater, wenn ihr dazu Unsicherheit habt.
Verwandte Begriffe
Quellen
- haus.coach Konzept v1.0, Kapitel 10.8 und Anhang C.1 (docs/Konzept_v1.0.md)
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)